Wenn aus vorhandenen Daten plötzlich neues Wissen entsteht
Palantir.
Kaum ein Unternehmen im Bereich Datenanalyse löst derzeit so gegensätzliche Reaktionen aus.
Für die einen ist die Software ein Werkzeug, mit dem Polizei und Sicherheitsbehörden endlich große Datenmengen effizient durchsuchen können.
Für die anderen ist Palantir der technische Vorbote eines Überwachungsstaates.
Dazwischen stehen Millionen Bürger, die wahrscheinlich nur schwer beantworten könnten, was Palantir eigentlich macht.
Und genau dort beginnt das Problem.
Denn bevor man über Palantir urteilt, sollte man eine entscheidende Frage klären:
Sammelt Palantir unsere Daten?
Die überraschende Antwort für Deutschland lautet:
So einfach ist es nicht.
Palantir ist nicht automatisch der Besitzer der Daten
In der öffentlichen Diskussion entsteht schnell das Bild eines amerikanischen Konzerns, der deutsche Polizeidaten auf seine Server kopiert und dort einen gigantischen Datenbestand anlegt.
Für die derzeit dokumentierten deutschen Polizeisysteme gibt es dafür keine belastbaren Belege.
Palantir stellt vielmehr Software bereit, mit der bereits vorhandene Datenbestände zusammengeführt, durchsucht, miteinander verknüpft und analysiert werden können.
Palantir selbst erklärt im Lobbyregister des Deutschen Bundestages, keine Kundendaten für eigene Zwecke zu sammeln, auszuwerten oder zu verkaufen und seine Plattformen auf der Infrastruktur der jeweiligen Kunden zu betreiben. Das ist zunächst die Selbstdarstellung des Unternehmens – keine unabhängige Garantie.
Aber auch staatliche Stellen beschreiben die deutsche technische Architektur entsprechend.
Hessen erklärt beispielsweise, die Server und Analysedaten befänden sich in gesicherten Rechenzentren des Landes und die Datenhoheit liege bei der hessischen Polizei. Externe könnten nicht auf die Daten zugreifen. Eine Quellcodeprüfung habe nach Angaben des Innenministeriums keine Möglichkeit eines unzulässigen Datenabflusses festgestellt.
Bayern erklärt für sein System VeRA ebenfalls, dass ausschließlich interne Datensysteme der Bayerischen Polizei genutzt würden und das System im Rechenzentrum des Landeskriminalamts betrieben werde. Ein Zugriff von außen sei technisch ausgeschlossen.
Das bedeutet:
Die wichtigste Frage ist möglicherweise gar nicht, ob Palantir unsere Daten besitzt.
Die wichtigere Frage lautet:
Was kann der Staat plötzlich über uns herausfinden, wenn bisher getrennte Datenbestände gemeinsam ausgewertet werden?
Genau darin liegt die eigentliche Macht
Stellen wir uns vor, eine Behörde besitzt zehn Datenbanken.
In einer steht ein Name.
In einer anderen ein Fahrzeug.
In einer dritten eine Telefonnummer.
In einer vierten taucht dieselbe Person als Zeuge eines Vorfalls auf.
In einer fünften steht eine Adresse.
Jede Information für sich erzählt vielleicht wenig.
Das Problem – oder aus Sicht der Ermittler der Vorteil – entsteht durch die Verbindung.
Genau darin liegt die Stärke solcher Analyseplattformen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Unterschied ausdrücklich hervorgehoben: Durch automatisierte Datenanalyse können aus vorhandenen Daten neue Erkenntnisse und neue Zusammenhänge entstehen. Betroffen sind dabei nicht nur Verdächtige oder Straftäter, sondern potenziell auch Opfer, Zeugen und andere Menschen, deren Informationen sich rechtmäßig in Polizeidatenbanken befinden.
Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen nennt ein besonders anschauliches Beispiel:
Durch Palantirs Gotham können dort auch Daten von Menschen recherchierbar werden, die sich überhaupt nicht strafbar gemacht haben – etwa Zeugen oder Personen, die einmal die 110 angerufen haben.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Man muss nicht „bei der Polizei bekannt“ sein, um in einem Polizeidatensatz vorzukommen.
Vielleicht hat man einen Unfall beobachtet.
Vielleicht wurde das eigene Fahrrad gestohlen.
Vielleicht hat man einen Notruf abgesetzt.
Vielleicht wurde das eigene Kennzeichen im Zusammenhang mit einem völlig anderen Vorgang gespeichert.
Die entscheidende Grundrechtsfrage beginnt deshalb nicht erst bei der Datenerhebung.
Sie beginnt auch bei der späteren Verknüpfung ursprünglich getrennt gespeicherter Informationen.
Tom-Oliver Regenauer // Die Dunkle Aufklärung
Tom-Oliver Regenauer beschäftigt sich in seinem Artikel „Die Dunkle Aufklärung“ ausführlich mit Palantir und dessen Verbindungen zu amerikanischen Behörden, Militär, Geheimdiensten und der Trump-Regierung.
Seine Recherche enthält zahlreiche Quellen und trifft einen wichtigen Kern:
Die Macht von Palantir entsteht weniger durch einen einzelnen Datensatz als durch die Fähigkeit, riesige Datenbestände miteinander zu verbinden und daraus neue Zusammenhänge abzuleiten.
Gerade bei einem Thema dieser Größenordnung lohnt es sich aber, auch Regenauers Quellen noch einmal selbst zu öffnen.
Und dabei werden zwei interessante Unterschiede sichtbar.
Wo Regenauer stärker formuliert als seine Quelle
Regenauer schreibt unter anderem, eine WIRED-Recherche aus dem Jahr 2017 habe belegt, dass Palantir vertrauliche Polizeidaten kopiert, verkauft und zweckentfremdet habe.
Die WIRED-Recherche ist tatsächlich beunruhigend.
Sie dokumentiert unter anderem einen Fall in Long Beach, bei dem als vertraulich markierte Ermittlungsinformationen aufgrund unzureichender Zugriffsbeschränkungen für andere Polizeibeamte sichtbar blieben. Außerdem beschreibt WIRED, wie unterschiedlichste Datenbestände – etwa Strafregister, Führerschein- und Fahrzeugdaten, Kennzeicheninformationen, Gefängnisbesuche, 911-Anrufe und Terrorismusmeldungen – über Palantir miteinander verbunden wurden.
Was die WIRED-Recherche jedoch nicht in dieser Form belegt, ist, dass Palantir selbst diese Polizeidaten kopiert und anschließend als eigenes Geschäft verkauft habe.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Die dokumentierte Gefahr ist bereits groß genug:
Massive Datenkonzentration, fehlerhafte Zugriffskontrollen, mögliche Zweckentfremdung durch Nutzer und eine zunehmende Abhängigkeit von einer proprietären Plattform.
Dafür braucht es keine zusätzliche Behauptung.
Auch beim amerikanischen Steuerprojekt lohnt sich ein genauer Blick
Regenauer schreibt außerdem, Palantir habe bereits rund 100 Tage nach Donald Trumps Amtsantritt Zugriff auf sämtliche Steuer-, Gesundheits- und Bewegungsdaten der US-Bevölkerung gehabt und führe diese in einer Datenbank zusammen.
Die von ihm verlinkte WIRED-Recherche beschreibt tatsächlich ein äußerst weitreichendes Vorhaben.
Palantir-Mitarbeiter arbeiteten demnach gemeinsam mit DOGE und Mitarbeitern der US-Steuerbehörde IRS an einer zentralen Schnittstelle über den bestehenden IRS-Datenbanken. Das Projekt sollte potenziell Namen, Adressen, Sozialversicherungsnummern, Steuererklärungen und Beschäftigungsdaten zugänglich und mit anderen staatlichen Datensätzen vergleichbar machen.
WIRED schrieb aber zu diesem Zeitpunkt noch über ein Projekt im Aufbau. Falls es fertiggestellt würde, sollte Palantirs Foundry zum zentralen Zugriffspunkt auf IRS-Systeme werden; wer darauf Zugriff erhalten würde, war damals noch offen.
Regenauers Warnung vor der entstehenden Datenkonzentration ist deshalb nachvollziehbar.
Seine Formulierung eines bereits vollständig bestehenden Zugriffs auf sämtliche Steuer-, Gesundheits-, Bewegungs- und Fitnessdaten geht jedoch weiter als das, was die von ihm verlinkte Quelle zu diesem Zeitpunkt belegt.
Bei einem so sensiblen Thema sollte diese Trennung erhalten bleiben.
ImmigrationOS zeigt, was technisch möglich wird
Bei einem anderen Beispiel ist Regenauers Darstellung wesentlich direkter durch die Quellen gedeckt.
Die US-Einwanderungsbehörde ICE schloss 2025 einen Vertrag über rund 29,8 Millionen Dollar mit Palantir für ein System namens ImmigrationOS. Es soll unter anderem bei der Identifikation, Überwachung und Abschiebung von Migranten eingesetzt werden. Dabei werden biografische und biometrische Informationen aus staatlichen Datenbanken zusammengeführt; auch Geolokalisierungsinformationen können eine Rolle spielen.
Hier wird deutlich, was solche Systeme leisten können.
Palantir muss nicht selbst an jeder Straßenecke Sensoren aufstellen.
Wenn Behörden bereits über genügend Informationen verfügen, besteht die eigentliche technische Leistung darin, diese auffindbar, kombinierbar und auswertbar zu machen.
Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Aber kein beruhigender.
Und Deutschland?
An dieser Stelle wird Regenauers Artikel für uns besonders interessant.
Er nennt Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen als deutsche Vorboten dieser Entwicklung.
Das stimmt im Kern.
Und mittlerweile müssen wir sogar weitergehen.
Es sind nicht mehr nur zwei Bundesländer.
Der aktuelle Stand lässt sich vereinfacht so zusammenfassen:
- Hessen: HessenData wird bereits seit 2017 eingesetzt. Das Land nutzt die Plattform zur Analyse polizeilicher Daten bei schwerer und organisierter Kriminalität sowie Terrorismus. Die damalige gesetzliche Grundlage wurde 2023 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und musste neu gefasst werden. Das Innenministerium führt mehrere Ermittlungs- und Gefahrenabwehrerfolge auf HessenData zurück.
- Nordrhein-Westfalen: Palantirs Gotham wird dort seit Oktober 2020 mit Echtdaten aus verschiedenen Polizeidatenbanken genutzt. Die Datenschutzbeauftragte verlangte hierfür eine spezielle Rechtsgrundlage; der Landtag schuf 2022 eine entsprechende Regelung. Auch nach späteren Gesetzesänderungen bestehen nach Einschätzung der Datenschutzaufsicht weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Fragen.
- Bayern: Das Innenministerium informierte den Landesdatenschutzbeauftragten 2019 über VeRA. Dieser äußerte früh erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken und hielt eine spezielle Rechtsgrundlage für erforderlich. Besonders bemerkenswert: Nach eigener Darstellung erfuhr der Datenschutzbeauftragte 2022 aus einer Pressemitteilung, dass Palantir bereits den Zuschlag erhalten hatte. Inzwischen existiert mit Art. 61a PAG eine spezielle gesetzliche Grundlage und VeRA wird nach Angaben des Innenministeriums eingesetzt.
- Baden-Württemberg: Das Innenministerium gab den Beschaffungsvorgang am 18. Februar 2025 frei; der Vertrag mit Palantir wurde am 20. März 2025 unterzeichnet. Die spezielle gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse folgte erst später im Jahr. Bemerkenswert ist auch hier die Reihenfolge: Beschaffungsvertrag und parlamentarische Rechtsgrundlage lagen zeitlich auseinander. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Vertragsabschluss rechtswidrig war – die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem System benötigt jedoch eine entsprechende Befugnis.
Baden-Württemberg betont außerdem, dass Gotham dort vorhandene, zuvor rechtmäßig erhobene Polizeidaten zusammenführen soll. Das System sei ein technisches Recherchewerkzeug, keine autonome Entscheidungs- oder Prognosemaschine; die abschließende Bewertung soll bei Menschen liegen.
Damit muss man heute eher von drei bereits etablierten Landeslösungen plus Baden-Württemberg als weiterem Palantir-Land sprechen.
Aber wer hat das eigentlich erlaubt?
Das ist vielleicht die interessanteste Frage überhaupt.
Und die Antwort ist weniger spektakulär als die Vorstellung eines geheimen Beschlusses.
Es gibt nicht den einen Menschen, der Palantir „Deutschland erlaubt“ hat.
Mehrere Ebenen greifen ineinander.
Innenministerien und Polizeibehörden treffen beziehungsweise organisieren Beschaffungsentscheidungen und schließen Verträge.
Die Landesparlamente schaffen die gesetzlichen Befugnisse, mit denen solche Systeme personenbezogene Daten automatisiert zusammenführen und analysieren dürfen.
Datenschutzbehörden kontrollieren diese Verfahren und äußern Einwände.
Und am Ende setzt das Bundesverfassungsgericht die grundrechtlichen Grenzen.
Genau das geschah 2023.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die damals geprüften Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für verfassungswidrig. Es verbot solche Analyseverfahren allerdings nicht grundsätzlich.
Das Gericht stellte vielmehr klar:
Je mächtiger die Analyse, je größer die Datenbestände und je mehr unbeteiligte Menschen betroffen sind, desto enger müssen Zweck, Anlass, Datenumfang und Eingriffsschwelle gesetzlich definiert werden.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Karlsruhe sagte nicht: Palantir ist verboten.
Karlsruhe sagte sinngemäß:
Ein Staat darf solch mächtige Werkzeuge nicht mit beliebig weit gefassten gesetzlichen Befugnissen einsetzen.
Der Staat hat durchaus Argumente für Palantir
Zur Objektivität gehört auch diese Seite.
Polizeibehörden besitzen heute gewaltige Datenbestände.
Menschen können diese nicht mehr vollständig manuell durchsuchen.
Bei Terrorismus, organisierter Kriminalität, Kindesmissbrauch oder anderen zeitkritischen Gefahren können Stunden entscheidend sein.
Baden-Württemberg argumentiert beispielsweise, dass bislang getrennte Datenquellen eine schnelle Recherche erschweren und eine gemeinsame Analyseplattform Reaktionszeiten verkürzen könne.
Bayern nennt denselben Vorteil: Informationen aus verschiedenen eigenen Polizeidatenbanken könnten wesentlich schneller miteinander verknüpft und ausgewertet werden.
Hessen verweist sogar auf konkrete Fälle, bei denen HessenData nach Darstellung des Innenministeriums bei Terrorismusermittlungen, Geldautomatensprengungen und Ermittlungen gegen das sogenannte Reichsbürger-Netzwerk um Prinz Reuß geholfen habe. Diese Erfolgsangaben stammen allerdings vom Innenministerium selbst und sind deshalb auch als solche einzuordnen.
Die Frage lautet deshalb nicht:
Soll die Polizei Computer benutzen?
Natürlich soll sie das.
Die Frage lautet:
Wie weit darf diese Analyse gehen?
Denn getrennte Datenbanken waren nicht unbedingt ein technischer Fehler
Hier liegt einer der stärksten Einwände der Datenschützer.
Dass Informationen in unterschiedlichen Polizeisystemen liegen, bedeutet nicht automatisch, dass jemand vergessen hat, sie miteinander zu verbinden.
Daten wurden ursprünglich für unterschiedliche Zwecke erhoben.
Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte warnte genau davor. Bereits das 2019 vorgestellte Konzept sah Möglichkeiten vor, Polizeidateien, angebundene Datenbanken anderer Behörden, öffentlich zugängliche Internetdaten und Informationen aus sichergestellten Datenträgern gemeinsam auszuwerten. Er sprach von einer neuen Dimension der Datenverarbeitung und forderte eine spezielle Rechtsgrundlage.
Das heute tatsächlich eingesetzte bayerische System ist nach Angaben des Innenministeriums enger konfiguriert und greift ausschließlich auf interne Systeme der Bayerischen Polizei zu.
Dieser Unterschied zeigt zugleich etwas Entscheidendes:
Nicht allein die Software bestimmt die Gefahr.
Entscheidend ist, welche Datenquellen angeschlossen werden dürfen, wer suchen darf, welche Suchmethoden erlaubt sind, wie lange Daten verwendet werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Analyse gestartet werden kann.
Das ist Politik.
Nicht Technik.
Ein Zeuge wird nicht zum Verdächtigen – aber er wird analysierbar
Hier sollten wir vorsichtig mit Begriffen sein.
Wenn die Daten eines Zeugen in eine Analyse einfließen, bedeutet das selbstverständlich nicht, dass dieser Mensch automatisch zum Verdächtigen wird.
Aber die technische Möglichkeit, Beziehungen zwischen Personen, Orten, Fahrzeugen, Telefonnummern, Institutionen und Vorgängen sichtbar zu machen, verändert die Qualität der Datenverarbeitung.
Die Datenschutzkonferenz warnt genau vor dieser Streubreite.
Menschen, die selbst niemals Anlass für eine polizeiliche Maßnahme gegeben haben, können durch die Analyse in neu erzeugten Zusammenhängen erscheinen.
Und daraus ergibt sich eine bemerkenswerte Situation:
Das einzelne Datum kann völlig rechtmäßig erhoben worden sein – während seine spätere Kombination mit hundert anderen Daten trotzdem einen neuen Grundrechtseingriff darstellt.
Genau diese Logik hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Aber bekommt Palantir Zugriff auf deutsche Polizeidaten?
Nach den derzeit veröffentlichten technischen Angaben der beteiligten Länder:
Nicht im Sinne eines frei zugänglichen amerikanischen Palantir-Datenpools.
Hessen und Bayern erklären ausdrücklich, dass die Systeme in landeseigenen beziehungsweise polizeilichen Rechenzentren betrieben werden und keine externen Zugriffe bestehen.
Auch im baden-württembergischen Gesetzgebungsverfahren wurde erläutert, dass solche Systeme abgeschottet in Polizeirechenzentren betrieben werden können, ohne Cloudbetrieb im Ausland und ohne Telemetrie-Rückkanal. Das Fraunhofer SIT hatte die Palantir-Software zuvor im Auftrag des bayerischen LKA untersucht und erklärte im Landtag, ein entsprechend abgeschotteter Betrieb sei technisch möglich.
Das beseitigt aber nicht jede Kritik.
Denn digitale Souveränität besteht nicht nur darin, wo die Daten liegen.
Sie betrifft auch die Frage:
Wer entwickelt die Software?
Wer versteht den Code?
Wer liefert Updates?
Wie leicht kann der Anbieter ersetzt werden?
Was passiert, wenn das Unternehmen seine Geschäftsstrategie verändert?
Und wie lange bleibt eine Behörde technisch von einem Hersteller abhängig?
Gerade bei einer Software im Zentrum polizeilicher Ermittlungsarbeit sind das keine Nebensächlichkeiten.
Warum ausgerechnet Palantir?
Auch diese Frage wird häufig gestellt.
Die Bundesländer argumentieren überraschend ähnlich.
Bayern erklärte nach einer europaweiten Ausschreibung, nur Palantir habe alle Anforderungen erfüllt.
Hessen erklärte ebenfalls, eine Marktanalyse habe ergeben, dass nur Palantir die Anforderungen erfülle; auch die Vergaben in NRW, Bayern und Baden-Württemberg seien letztlich bei Palantir gelandet.
Baden-Württemberg wiederum erklärte, derzeit keine unmittelbar einsatzbereite Alternative zu kennen, verfolgt aber parallel die Entwicklung einer europäischen Lösung unter anderem mit Airbus Defence and Space und Schwarz Digits.
Das kann man auf zwei Arten betrachten.
Die eine:
Palantir hat derzeit schlicht das technisch ausgereifteste Produkt.
Die andere:
Wenn mehrere deutsche Sicherheitsbehörden erklären, für eine so zentrale staatliche Aufgabe praktisch nur einen amerikanischen Anbieter einsetzen zu können, haben wir ein Problem mit digitaler Souveränität.
Beides kann gleichzeitig wahr sein.
Gab es eine große Palantir-Promotion?
Hier wird es interessant.
Palantir betreibt in Deutschland nachweislich politische Interessenvertretung.
Das Unternehmen ist seit März 2022 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen. Für das Geschäftsjahr 2025 wurden dort Ausgaben von 30.001 bis 40.000 Euro für Interessenvertretung und 0,20 Vollzeitäquivalente angegeben. Palantir nennt Gespräche, Positionspapiere, Kongresse und öffentliche Veranstaltungen ausdrücklich als Mittel seiner politischen Kommunikation. Zu seinen angegebenen Interessengebieten gehören unter anderem Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit, öffentliche Verwaltung, Bundeswehr und Rüstung.
Lobbyarbeit gibt es also eindeutig.
Was ich anhand der öffentlich verfügbaren Unterlagen jedoch nicht belegen kann, ist eine groß angelegte deutsche Werbe- oder PR-Kampagne, mit der Palantir der breiten Bevölkerung vor Einführung der Systeme erklärt hätte:
Was wir tun.
Welche Polizeidaten verarbeitet werden können.
Welche Risiken bestehen.
Und warum die Bundesländer gerade unsere Software einsetzen wollen.
Die dokumentierte Kommunikation richtet sich wesentlich stärker an Behörden, Politik, Fachöffentlichkeit und institutionelle Entscheider.
Das ist nicht automatisch illegitim.
Unternehmen dürfen ihre Produkte anbieten und ihre Interessen vertreten.
Aber bei einem Produkt, das tief in staatliche Grundrechtseingriffe hineinwirken kann, entsteht eine andere Frage:
Sollte die öffentliche Information nicht mindestens ebenso professionell sein wie der Vertrieb an Behörden?
Gab es überhaupt öffentliche Diskussion?
Ja.
Aber teilweise erstaunlich spät.
Besonders deutlich wird das in Baden-Württemberg.
Der Palantir-Vertrag wurde im März 2025 unterzeichnet. Später folgten parlamentarische Debatten und eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur gesetzlichen Grundlage. Presse und Bürger konnten die Anhörung per Livestream verfolgen.
Gegen den Einsatz von Gotham entstand anschließend sogar eine offizielle Landtagspetition.
13.474 Menschen unterzeichneten sie.
Es gab also öffentliches Interesse.
Es gab parlamentarische Debatten.
Es gab Datenschutzbehörden.
Es gab Medienberichte.
Es gab eine öffentliche Anhörung.
Das sollte man nicht unterschlagen.
Aber ebenso wenig sollte man die zeitliche Reihenfolge ignorieren.
Der konkrete Palantir-Vertrag war bereits geschlossen, bevor die große öffentliche Auseinandersetzung und die spezielle gesetzliche Grundlage folgten.
Demokratische Kontrolle fand statt.
Die interessantere Frage lautet:
Fand sie früh genug statt?
Und der Bund?
Auch hier lohnt ein Blick auf den aktuellen Stand.
Regenauer vermutete im Mai 2025, dass Palantir bald bundesweit eingesetzt werden könnte.
Bislang ist diese Prognose nicht einfach Realität geworden.
Die Bundesregierung erklärte dem Bundestag im März 2026 ausdrücklich, dass für Bundespolizei und Bundeskriminalamt noch keine Entscheidung über die Beschaffung einer bestimmten Datenanalysesoftware getroffen worden sei. Die Behörden prüften verschiedene Möglichkeiten; parallel werden die gesetzlichen Grundlagen für automatisierte Datenanalyse weiterentwickelt.
Das ist eine wichtige Unterscheidung.
Eine gesetzliche Befugnis für automatisierte Datenanalyse ist nicht automatisch eine Entscheidung für Palantir.
Zumindest auf Bundesebene war diese Entscheidung nach der offiziellen Antwort im März 2026 noch nicht gefallen.
Weiß die Öffentlichkeit eigentlich, was Palantir ist?
Diese Frage lässt sich überraschenderweise nicht seriös mit Ja oder Nein beantworten.
Ich finde keine belastbare repräsentative Erhebung darüber, wie viele Menschen in Deutschland Palantir kennen oder verstehen, was Gotham beziehungsweise VeRA technisch leisten.
Wir können deshalb nicht behaupten:
„Die Bevölkerung weiß nichts davon.“
Aber ebenso wenig gibt es eine Grundlage für:
„Die Bevölkerung wurde umfassend informiert.“
Was wir belegen können, ist etwas anderes.
Palantir-Systeme werden seit Jahren eingesetzt.
Verträge wurden geschlossen.
Gesetze wurden geändert.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich bereits mit automatisierter Polizeidatenanalyse beschäftigen.
Datenschutzbehörden warnen vor erheblichen Grundrechtseingriffen.
Und trotzdem dürfte der Begriff Palantir für viele Bürger erheblich weniger bekannt sein als Facebook, Google, TikTok oder ChatGPT.
Die ersten Aussagen sind dokumentierbar. Für den letzten Punkt fehlt eine repräsentative Messung – deshalb sollte er als Beobachtung und nicht als statistische Tatsache verstanden werden.
Vielleicht liegt genau darin das kommunikative Problem.
Öffentlich zugänglich ist nicht dasselbe wie öffentlich bekannt.
Und parlamentarisch behandelt ist nicht automatisch dasselbe wie gesellschaftlich verstanden.
NoData.ForSale // Souveränitätscheck
Nach dieser Recherche bleibt für mich eine etwas andere Frage zurück als zu Beginn.
Nicht:
„Hat Peter Thiel Zugriff auf meine deutsche Polizeiakte?“
Dafür gibt es nach den veröffentlichten Informationen zu den deutschen Installationen keinen Beleg; die Länder erklären vielmehr, dass die Daten unter ihrer eigenen Hoheit und in abgeschotteten Rechenzentren verbleiben.
Auch nicht:
„Hat Palantir heimlich die Erlaubnis bekommen, Daten über jeden Deutschen zu sammeln?“
So funktioniert das deutsche Modell ebenfalls nicht.
Die schwierigere Frage ist viel grundsätzlicher:
Wie viel soll der Staat aus Daten über uns wissen dürfen, die er bereits besitzt?
Ein Name aus Vorgang A.
Eine Telefonnummer aus Vorgang B.
Ein Kennzeichen aus Vorgang C.
Ein Notruf.
Eine Zeugenaussage.
Ein alter Polizeikontakt.
Ein sichergestelltes Gerät.
Für sich betrachtet vielleicht bedeutungslos.
Durch Software verbunden entsteht daraus möglicherweise ein Zusammenhang, den vorher kein Mensch gesehen hätte.
Genau das ist der Nutzen.
Und genau das ist das Risiko.
Also: Wer hat Palantir erlaubt?
Wir – über unsere staatlichen Institutionen.
Nicht durch eine Volksabstimmung.
Nicht durch einen einzelnen geheimen Erlass.
Und nicht durch eine allgemeine Erlaubnis für Palantir, deutsche Bürgerdaten einzusammeln.
Innenministerien und Polizeibehörden haben Systeme beschafft.
Landesparlamente haben die gesetzlichen Befugnisse geschaffen.
Datenschutzbehörden haben gewarnt und kontrolliert.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu weit gefasste Regeln zurückgewiesen und Grenzen formuliert.
Das ist zunächst ein demokratischer Prozess.
Aber Demokratie besteht nicht nur daraus, dass irgendwo ein Gesetzblatt veröffentlicht wird.
Demokratie lebt davon, dass Menschen wissen, worüber entschieden wird.
Und genau deshalb sollte die Diskussion um Palantir nicht mit Schlagworten wie „Superdatenbank“, „Wunderwaffe“ oder „Überwachungsstaat“ enden.
Sie sollte eigentlich erst beginnen.
Denn vielleicht ist Palantir selbst gar nicht die größte Frage.
Vielleicht lautet sie:
Wollen wir eine staatliche Infrastruktur schaffen, die immer mehr getrennte Informationen über Menschen miteinander verbinden kann – und vertrauen wir darauf, dass auch eine zukünftige Regierung diese Fähigkeiten nur für die Zwecke nutzt, für die wir sie heute geschaffen haben?
Technologie bleibt.
Regierungen wechseln.
Gesetze können geändert werden.
Daten lassen sich verbinden.
Und aus Daten wird Wissen.
Deshalb gehört eine Technologie dieser Größenordnung nicht nur in Innenministerien, Vergabeverfahren und Fachausschüsse.
Sie gehört in die Öffentlichkeit.
Quellen // Transparenz
Grundlage und Ausgangspunkt dieser Recherche ist Tom-Oliver Regenauers Artikel „Die Dunkle Aufklärung“ vom 10. Mai 2025. Seine dort angegebenen Quellen wurden für diese Einordnung teilweise bis zur Originalveröffentlichung zurückverfolgt.
Für die Überprüfung der internationalen Palantir-Beispiele wurden insbesondere die WIRED-Recherchen zur Polizeinutzung von Palantir und zum IRS/DOGE-Projekt sowie die Dokumentation zu ImmigrationOS herangezogen.
Für Deutschland wurden vorwiegend Primärquellen verwendet: das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise die Einordnung der Landesdatenschutzbehörde NRW, der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, die Innenministerien von Hessen und Bayern, Unterlagen des Landtags Baden-Württemberg, geltendes Polizeirecht sowie das Lobbyregister des Deutschen Bundestages.
NoData.ForSale
Think before you connect the dots.
Because someone else already can.
Your data. Your rights. Your decision.